Ihr Pflegedienst
Das Rund um Sorge Wohlfühlpaket unseres PTS-Pflegeteams. Wir sind Ihr Pflegeteam, wenn es darum geht, Sie oder Ihre Angehörigen zu pflegen und im Alltag zu unterstützen. Alle Informationen rund um unseren Pflegedienst erhalten Sie hier auf unserer Website.
Pflegedienst
Persönlich, liebevoll und sozial
Die Grundpflege ist laut Pflegeversicherung definiert und wird in bestimmte Bereiche eingeteilt.
Diese Bereiche sind zum einen das Waschen/Baden und Duschen und natürlich auch die Darm- und Blasenentleerung. Ebenso helfen wir auch, wenn es um die Zahnpflege unserer Patienten geht oder das Kämmen und Rasieren der Körperbehaarung.
Auch eine mundgerechte Zubereitung für eine angenehmere Nahrungsaufnahme wird durch uns gewährleistet.
Gerade die Beweglichkeit wird im Alter immer schlechter. Deshalb greifen wir unseren Patienten buchstäblich unter die Arme.
Wir helfen beim Aufstehen und beim Zu-Bett-Gehen, beim Umlagern, dem An- und Auskleiden, dem Gehen & Stehen, der Bewältigung von Treppen und dem Wiederaufsuchen der Wohnung oder der Pflegeeinrichtung.
In all diesen Bereichen sind unsere Fachkräfte ausgebildet und helfen immer gern.
Jahre Erfahrung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Den alltäglichen Pflichten nachzugehen, wird mit dem voranschreitenden Alter auch immer schwerer. Somit schaffen wir Abhilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung, dem Waschen von Kleidung, der Zubereitung von Mahlzeiten und auch beim Einkaufen.
Wir leisten auch Hilfestellung beim Verlassen und der Reinigung der Wohnräume.
- Einkaufen
- Waschen von Kleidung und Wäsche
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung
- Reinigung der Wohnung
JAHRE
STANDORT
MITARBEITER
Behandlungspflege
Als Teilbereich der häuslichen Krankenpflege ist die Behandlungspflege gesetzlich definiert. Darunter fallen alle vertragsärztlichen Behandlungen, um Krankheitsbeschwerden zu lindern oder die dem Heilen von Krankheiten dienen und Ihrer Verschlimmerung vorbeugen. Dies gilt, wenn die Leistungen von examinierten Fachkräften und nicht vom behandelnden Arzt direkt übernommen werden.
Die Leistungsträger sind in diesem Fall die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen und die Beantragung erfolgt ausschließlich durch eine ärztliche Verordnung.
Einige dieser Maßnahme sind beispielsweise:
- Dekubitusbehandlungen
- Wundversorgungen
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Blutdruckmessungen
- Blutzuckermessungen
- Herrichten von Medikamenten
- Überwachung und Gabe von Medikamenten
- Versorgung nach Krankenhausaufenthalten und nach ambulanten Operationen
- Organisation und Überwachung von Ernährungstherapien (enteral und paenteral)
Urlaubs- und Verhinderungspflege
In dem Fall, dass für die Pflege zuständige Angehörige auf Grund von Urlaub oder Krankheit sich nicht um die Pflege weiter kümmern können, kommt die Pflegekasse für eine notwendige Ersatzpflege auf. Diese so genannte Verhinderungspflege hat eine beschränkte Anspruchsdauer in Höhe von sechs Wochen pro Jahr. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Fahrdienst
Wir sind für Sie unterwegs!
Nicht nur in Ihren Wohnräumen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sondern auch außerhalb. Wir bieten Ihnen einen Fahrdienst an, wenn Sie zu einem Arzttermin, ins Krankenhaus oder zu einer Therapie müssen. Gern begleiten wir Sie auch den Termin hindurch und bringen Sie anschließend wieder sicher zurück.
Genießen Sie so die Vorteile der Unabhängigkeit und Mobilität.
Unser hauseigener Fahrdienst steht Ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Besorgung von Rezepten und Verordnungen
Sie benötigen ein neues Rezept oder eine ärztliche Verordnung und schaffen es nicht, diese abzuholen?
In diesem Fall übernehmen wir gern die Abholung für Sie. Dabei brauchen Sie sich um nichts kümmern, da wir uns selbstverständlich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen.
häusliche Pflege
Sicherheits-garantie
Professionelle Pflegekräfte
24 Rufbereitschaft
Pflegeberatung
Wer als Pflegebedürftiger nur Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich zu einer Beratung verpflichtet. Diese Beratung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll eine Hilfestellung der pflegenden Angehörigen gewährleisten.
Unser geschultes Personal verschafft sich einen allgemeinen Überblick über Ihre Situation und steht Ihnen beratend zur Seite, wie die Betreuungssituation verbessert werden kann.
Die Beratung umfasst eine Einschätzung des Pflegegrades, Informationen zu einer möglichen Wohnungsanpassung und ob bei Bedarf weitere Rehabilitationsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Nach Abschluss der Beratung geht das Original über die Pflegeberatung an Ihre zuständige Pflegekasse und Sie erhalten ein Exemplar in Kopie. In dem Fall, dass Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen oder verweigern, kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gänzlich entzogen werden. Aufgrunddessen empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei Ihrem Pflegedienst zu melden, damit dieser die Beratungsgespräche durchführt.
Haben Sie noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Unser Team klärt all Ihre Fragen.