Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege (nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V und Abs. 7 SGB V).
Behandlungspflege sind alle Maßnahmen der vertragsärztlichen Behandlung die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die nicht vom behandelnden Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden.
Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die ärztliche Verordnung. Diese bedarf der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Solche Maßnahmen sind zum Beispiel:Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige wegen Urlaubs oder einer Erkrankung ihre Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Neben der Versorgung in der Häuslichkeit, bitten wir ihnen auch die Begleitung zu Arztterminen an. Unsere Mitarbeiter fahren sie zu den Ärzten und begleiten auch gerne den Arztbesuch vor Ort. Durch unseren Fahrdienst erleichtern wir ihnen die Mobilität und Unabhängigkeit. Rufen Sie uns dazu einfach im Büro an und geben sie ihre Termine durch, egal ob sie zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu Therapien gefahren werden möchten. Unser Fahrdienst steht ihnen von Montag bis Freitag zur Verfügung.
Benötigen Sie ein neues Rezept? Gerne übernehmen wir diese Besorgung. Wir setzten uns mit ihrem Arzt in Verbindung und holen die Rezepte ggf. auch Verordnungen ab.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet eine Beratung (§ 37 Abs.3 SGB XI) in Anspruch zu nehmen.
Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.
Die Pflegefachkraft verschafft sich einen Überblick über die Pflegesituation und berät Sie, wie die Betreuungssituation verbessert werden kann. Sie schätzt ein, ob die Pflegestufe noch stimmt, gibt Ihnen Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung, und erkennt, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden.
Am Ende erhalten Sie über das Ergebnis der Beratung eine Kopie. Das Original geht als Nachweis über die Pflegeberatung an die Pflegekassen.
Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche bei Ihrem Pflegedienst anzufordern.